Die SPD-Gemeinderatsfraktion Tuttlingen wird in der Haushaltsplanvorberatung am Montag die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 25 Prozent beantragen. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer soll auch dazu beitragen, das Automatenglücksspiel und die Spielhallenflut in der Tuttlinger Innenstadt einzudämmen. Hintergrund für die Beantragung der Erhöhung ist ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Dies teilt Stadtrat Fabian Rothfuss für die Fraktion mit.
In den letzten Jahren habe das Automatenglücksspiel massiv zugenommen. Dies sei auch in Tuttlingen durch die Eröffnungen vieler Spielhallen, insbesondere in der Innenstadt, deutlich geworden. „Spielhallen tragen überhaupt nicht zu einer attraktiven Innenstadt bei. Vielmehr führen sie zur Verödung der Innenstadt“, so Fabian Rothfuss.
Bisher beträgt in Tuttlingen die Vergnügungssteuer bei Spielautomaten 20 Prozent des Umsatzes. Die SPD wird nun eine Erhöhung auf 25 Prozent beantragen. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. Oktober. Die Stadt Mengen hatte bereits 2010 die Vergnügungssteuer auf 25 Prozent erhöht. Dagegen hatte ein Automatenaufsteller geklagt, der dadurch seine wirtschaftliche Grundlage entzogen sah. Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass der Nachweis für eine „erdrosselnde Wirkung“ der Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes fehle. Die Stadt Mengen kann den hohen Steuersatz beibehalten.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, da es eine Signalwirkung besitzt. Bei der Debatte um die Vergnügungssteuer in der Haushaltsberatung des vergangenen Jahres habe auch die Stadtverwaltung auf das ausstehende Urteil bezüglich Mengen verwiesen und dafür plädiert dieses erst einmal abzuwarten. „Das Urteil ist jetzt da. Wir haben nun eine gewisse Rechtssicherheit. Deshalb wird die SPD-Fraktion die Erhöhung der Vergnügungssteuer beantragen“, so Fabian Rothfuss abschließend.