Gränzbote, 15.01.13 Tuttlingen (pm) - Eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebiets Gänsäcker in Möhringen widerspreche einer Vereinbarung im Eingemeindungsvertrag, schreibt Möhringens Ortsvorsteher Herwig Klingenstein (SPD). Anders als in einem am vergangenen Samstag in unserer Zeitung veröffentlichten Kommentar sei die Erweiterung keine „sinnvolle Lösung“. „Bereits zweimal hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Gänsäcker-Gebiet Schluss sei und nicht erweitert wird“, schreibt Klingenstein. Im Abstand von einigen Jahren setze die Verwaltung dieses Thema aber wieder neu auf ihre Agenda und die Diskussion beginne von Neuem.
„Jetzt sind es neue 16 Hektar und weiter bis zum Bettentäle sind es weitere 60 Hektar“, fürchtet Klingenstein. Dabei werde aber vergessen, dass es nicht genüge, wenn der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss über eine Erweiterung des Flächennutzungsplans herbeiführe und dann gebaut werden könne. Im Eingemeindungsvertrag stehe in Paragraph 13: „Die Stadt Tuttlingen wird den Wald auf Gemarkung Möhringen nach Möglichkeit erhalten, die freie Landschaft des Stadtteils als Erholungsgebiet fördern und sich gegen Verunstaltung derselben wenden.“ Rechtsanspruch auf freie Landschaft im Donautal Dieser Wortlaut im Eingemeindungsvertrag sei bei den damaligen Eingemeindungsverhandlungen nach längerer Diskussion und aus Sorge für unsere Landschaft in das Vertragswerk gekommen. „Damit besteht ein Rechtsanpruch auf freie Landschaft im Donautal bei Möhringen“, betont Klingenstein. Möhringen habe in den vergangenen 40 Jahren nahezu 70 Hektar Gewerbeflächen „für diese gemeinsame Stadt“ eingebracht und bislang nicht auf dem Rechtsanspruch der freien Landschaft bestanden. Wenn Möhringen so bleiben soll wie bisher, „muss Schluss mit der Bebauung am Haslenweg sein“.