SPD wirkt

Tuttlinger SPD befürwortet geplantes Glücksspielgesetz

Veröffentlicht am 01.09.2012 in Ortsverein

Gränzbote, 01.09.12 Tuttlingen (pm) - Die Mitglieder der Tuttlinger SPD begrüßen den kürzlich von Innenminister Reinhold Gall vorgelegten Entwurf für ein Landesglücksspielgesetz. Das geplante Gesetz umfasst unter anderem genaue Regelungen für den Betrieb von Spielhallen. „Mit dem Gesetz erhalten die Kommunen endlich konkrete Vorschriften zur Erteilung von Konzessionen für Spielhallen. Dies wird auch helfen, die Spielhallenflut in Tuttlingen einzudämmen“, kommentiert der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Fabian Rothfuss den Gesetzentwurf.

Das Gesetz sieht vor, dass es zukünftig 500 Meter Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen geben muss und Spielhallen zwischen null und sechs Uhr geschlossen sein müssen. Die Betreiber müssen ein Sozialkonzept zur Bekämpfung von Spielsucht vorlegen. Außerdem sollen Spielhallen ebenfalls 500 Meter Abstand zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel Schulen, einhalten. Automatenspiel könne zu gefährlichem Spielverhalten führen und berge somit ein großes Suchtpotential. Nach Angaben des Innenministeriums habe sich bis ins Jahr 2010 die Zahl der landesweit in Spielhallen aufgestellten Automaten innerhalb von vier Jahren auf 12600 Automaten verdoppelt. Spielhallen machen unattraktiv Dies sei auch in Tuttlingen mit der Eröffnung vieler Spielhallen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, spürbar geworden. „Darüber hinaus tragen Spielhallen überhaupt nicht zu einer attraktiven Innenstadt bei“, sagt Fabian Rothfuss. Der Automatenverband hat nun Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung angekündigt. Da bestehende Spielhallen aber bis ins Jahr 2017 Bestandsschutz genießen sollen, sehe man die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber hinreichend berücksichtigt, so die Tuttlinger SPD.