© Uwe Steinbrich / PIXELIOZukünftig wird in Tuttlingen der Vergnügungssteuersatz für Spielautomaten 25 Prozent betragen. Außerdem wird der Mindeststeuersatz auf 110 Euro bzw. 50 Euro erhöht. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderates beschloss einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion.
Pressemitteilung der Stadt Tuttlingen
Vergnügungssteuer: Verwaltungsausschuss für maximale Steuern auf Spielautomaten
26.11.2012
Glücksspielautomaten sollen in Tuttlingen stärker besteuert werden. Diese Empfehlung sprach am Montag der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates aus und folgte somit einstimmig einem Antrag der SPD-Fraktion. Der beschlossene Satz liegt landesweit an der Spitze.
25 Prozent des Umsatzes aus Geldspielautomaten sollen Betreiber von Spielhallen künftig an die Stadt abführen. Bisher waren es 20 Prozent. Mit einer entsprechenden Erhöhung will der Verwaltungsausschuss das Betreiben von Spielhallen weniger attraktiv machen – und somit auch ihre Zahl eindämmen. „Weitere Spielhallen in der Innenstadt brauchen wir sicher nicht“, so OB Michael Beck. „Deshalb schöpfen wir den rechtlich möglichen Rahmen voll aus.“ Mit dem vom Ausschuss empfohlenen Satz wäre Tuttlingen landesweit bei den Städten mit den höchsten Steuern auf Spielautomaten.
Der Verwaltungsausschuss folgte mit seinem Beschluss einstimmig einem Antrag der SPD-Fraktion. Grundlage für den Antrag war ein erst jüngst gesprochenes Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Dies hatte darüber zu be-finden, ob der von der Stadt Mengen erlassene Satz von 25 Prozent zulässig sei. Nachdem dies vom Gericht bejaht wurde, beantrag die SPD nun auch für Tuttlingen diesen Satz.
Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Antrag einstimmig. Demnach sollen künftig 25 Prozent des Umsatzes an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit abgeführt werden, mindestens jedoch 110 Euro bei Geräten in Spielhallen und 50 Euro bei Geräten in anderen Lokalitäten. Der Satz für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit bleibt bei 92 Euro in Spielhallen und 46 Euro in anderen Gaststätten.